Tarife & Kostenrückerstattung

Als Wahltherapeutin orientiere ich mich bei meinen Tarifen an den aktuellen Empfehlungen der logopädischen Berufsverbände.

Je nach Krankenversicherung erhalten Sie einen Teil
der Kosten (zw. 50 und 80%) rückerstattet.

Schritte zur Kostenrückerstattung

Ärztliche Verordnung
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Da Ihr Therapiebedarf von der Diagnose abhängt, bespreche ich Details gerne telefonisch mit Ihnen.
Chefärztliche Bewilligung
- Pandemiebedingt dzt. nur für SVS-Versicherte!

Bis zum Beginn unseres zweiten Termins muss der Verordnungsschein von Ihrer Krankenkasse chefärztlich
bewilligt sein.
Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen Ihre Sozialversicherungsanstalt einen Teil der Therapiekosten rückerstattet.
Einreichung der Honorarnote
Als Wahllogopädin verrechne ich Behandlungen nach dem System eines/-er Wahlarztes/-ärztin:
Nach meist 5 Therapieeinheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit Ihrer Zahlungsbestätigung und dem (ggf. chefärztlich bewilligten) Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Je nach Kassenträger bekommen Sie einen Teilbetrag der Kosten (50-80%) rückerstattet.
Private Zusatzversicherungen übernehmen meist den Rest, sodass bis zu 100% der Therapiekosten refundiert werden können.
Terminabsagen
Bereits vereinbarte Termine können spätestens 48 Stunden vor Behandlungsbeginn per SMS oder telefonisch
kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Da ich die Zeit ausschließlich für Sie reserviere,
ersuche ich um Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Änderungen das volle Honorar verrechnen muss.

Wenn Sie darüber hinausgehend Fragen haben bzw.
konkrete Tarife oder Refundierungssätze erfahren möchten,
kontaktieren Sie mich gerne persönlich .
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